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Energieberatung

neu gedacht!

Maximieren Sie Ihre Fördermöglichkeiten mit uns! Als zertifizierte Energieberater begleiten wir Sie durch BAFA und KfW-Programme, um die für Sie optimale Förderung sicherzustellen. Vertrauen Sie auf Expertise, die sich auszahlt!

energetische
Baubegleitung

Hand in Hand

Photovoltaik

Steigern Sie Ihre Energieunabhängigkeit mit unseren maßgeschneiderten Photovoltaikanlagen, optional kombiniert mit effizienten Speicherlösungen und E-Ladesäulen. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand – von der Planung bis zur Installation. Unsere maßgeschneiderten Lösungen helfen Ihnen, Kosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Investieren Sie jetzt in die Technologie von morgen und genießen Sie die Unabhängigkeit. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Energieberatung

Steigern Sie den Wert Ihres Hauses mit dem iSFP! Verdoppeln Sie Ihre Fördermittel auf bis zu 60.000 € und sichern Sie sich zusätzliche 5 % Zuschuss - 15 Jahre lang. Unsere zertifizierten Experten erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan, ohne Umsetzungsverpflichtungen – flexibel und maßgeschneidert. Bei uns erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan ab 299 €, denn die BAFA bezuschusst diesen mit bis zu 80 %. Starten Sie jetzt und profitieren Sie von unseren freien Kapazitäten!

Baubegleitung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die energetische Sanierung von Altbauten. Für die Förderung (ausgenommen Heizung), ist ein zugelassener Energieeffizienzexperte erforderlich. Wir übernehmen die Förderanträge und begleiten Sie von der Planung bis zum Abschluss der Maßnahmen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöhen wir die Förder- und Zuschusssumme. Zusätzlich werden 50% der Kosten für unsere Beratung bezuschusst.

- unser Angebot

Langjährige

Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten und vertrauenswürdigen Firmen zusammen um die beste Qualität, Langlebigkeit und Funktionalität zu gewährleisten!

Partner

Verbrauchs-
    & Bedarfsausweis

In die Zukunft starten!

Fragen Sie jetzt Ihr Beratungsgespräch an um schon bald Teil einer grüneren Zukunft zu sein!

Durch den staatlich geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bringen wir Ihre Immobilie auf die Überholspur der Energieeffizienz. Unsere maßgeschneiderten Lösungen senken Ihre Kosten, erhöhen den Wohnkomfort und steigern den Wert Ihrer Immobilie. Starten Sie jetzt in eine nachhaltige Zukunft – mit Expertise und Leidenschaft für Ihre Immobilie!

Individueller Sanierungsfahrplan

  • Schritt 1: Kostenlose Erstberatung In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg zur höchstmöglichen staatlichen Förderung auf.

     

    Schritt 2: Antragstellung Wir stellen für Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) einen Antrag auf Förderung einer Energieberatung im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

     

    Schritt 3: Vor-Ort-Beratung Bei einem Termin vor Ort analysieren wir den aktuellen Energiezustand Ihrer Immobilie, klären technische Fragen und besprechen individuelle Wünsche.

     

    Schritt 4: Erstellung des Sanierungsfahrplans Unsere zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erstellen Ihren staatlich geförderten Sanierungsfahrplan (iSFP).

     

    Schritt 5: Erläuterung des Sanierungsfahrplans Nach Abschluss der Energieberatung erhalten Sie zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: Erstens, den „Sanierungsfahrplan“, der alle Informationen zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes sowie die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen und deren Reihenfolge enthält. Zweitens, die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten bietet. Diese beiden Dokumente erklären wir Ihnen in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.

  • Sie sind nicht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan verpflichtet.

     

    - Wenn Sie innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen, erhalten Sie einen zusätzlichen iSFP-Bonus

    von 5 %.

     

    - Durch den iSFP wird die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € angehoben. Damit verdoppeln sich nicht nur die förderfähigen Ausgaben, sondern auch die Höhe der Förderung.

     

    - Der iSFP ist stets an das jeweilige Objekt gebunden. Sollte das Gebäude verkauft oder übertragen werden, bleibt der iSFP-Bonus auch für den neuen Eigentümer erhalten. Dies kann den Verkaufspreis erheblich steigern, da der neue Eigentümer einen umfassenden Überblick über die erforderlichen energetischen Maßnahmen erhält.

     

    - Meist entdecken wir kleine, kostengünstige Optimierungen, die langfristig zu erheblichen Einsparungen bei den Heizkosten führen.

     

    - Im Rahmen der Energieberatung erstellen wir Ihnen einen Energieausweis für das Gebäude, welcher eine Gültigkeit von 10 Jahren besitzt und bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan lassen sich pauschal nicht festlegen, da der Aufwand objektabhängig ist. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) werden 80 % der Beratungskosten zurückerstattet. Die Fördergrenze bei 1–2 Familienhäusern liegt bei maximal 1.300 € und bei Gebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten bei maximal 1.700 €. Ihre Eigenbeteiligung an den Beratungskosten liegt in der Regel zwischen 600 und 800 €– gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein maßgeschneidertes Angebot.

  • Sie haben einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen und sanieren innerhalb von 15 Jahren beispielsweise Ihr Dach für 30.000 €. Hierfür erhalten Sie derzeit von der BAfA im Rahmen des Förderprogramms „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ eine reguläre Förderung von 15 %, also 4.500 €. Durch den iSFP-Bonus erhalten Sie jedoch statt 15 % eine Förderung von 20 %, also 6.000 €, und somit 1.500 € mehr als regulär. Wenn Sie hiervon nun Ihre Eigenbeteiligung für den iSFP in Höhe von ca. 600 € abziehen, haben Sie immer noch einen finanziellen Vorteil von 900 €. Dies gilt nicht nur für eine Maßnahme, sondern für sämtliche energetischen Maßnahmen, die Sie innerhalb der nächsten 15 Jahre durchführen.

Warum wir?

Willkommen bei Ihrem kompetenten Partner für Energieberatung!

Zertifizierte Expertise

Als zertifizierte Energieberater mit Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten wir Ihnen fundiertes Wissen und umfassende Beratung für Ihre energetische Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses. Unsere Qualifikationen garantieren Ihnen höchste Professionalität und aktuelle Kenntnisse der Förderprogramme.

Jung und motiviert

Unser Team besteht aus jungen, dynamischen Experten, die mit Leidenschaft und Engagement an jedem Projekt arbeiten. Wir sind stets am Puls der Zeit und bringen frische Ideen und innovative Lösungen in Ihre Vorhaben ein.

Regional verwurzelt

Mit unserem Sitz im Herzen des Saarlandes sind wir tief in der Region verwurzelt und kennen die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort. Wir sind stolz darauf, unseren regionalen Kunden erstklassige Beratungsdienste anbieten zu können.

Verpflichtung zur Neutralität

Unabhängigkeit und Neutralität sind für uns oberstes Gebot. Wir beraten Sie objektiv und transparent, ohne Interessenkonflikte, damit Sie die besten Entscheidungen für Ihr Projekt treffen können.

Langjährige Erfahrung

Trotz unserer jungen Dynamik verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Energieberatung. Unser Wissen und unsere Expertise haben wir in zahlreichen erfolgreichen Projekten unter Beweis gestellt.

Schnelle Verfügbarkeit

Wir wissen, wie wichtig Zeit für Sie ist. Deshalb vermeiden wir lange Wartezeiten und stehen Ihnen schnell und zuverlässig zur Seite. Ihre Projekte sind bei uns in guten Händen – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Maximale Förderung und
Einsparung

Durch unsere detaillierte und maßgeschneiderte Beratung helfen wir Ihnen, die höchstmöglichen Förderungen zu erhalten und bares Geld zu sparen. Profitieren Sie von unserer Expertise und machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft – ökologisch und ökonomisch.

Innovativ - Transparent

Referenzen

„Die Energieberatung war äußerst informativ und der daraus resultierende Sanierungsfahrplan erfüllt unsere Anforderungen perfekt. Die Umsetzung erfolgte zügig und die Ergebnisse sind hervorragend! Jederzeit gerne wieder.“

Familie H. aus Riegelberg

„Durch den Sanierungsfahrplan haben wir uns die finanzielle Unterstützung für die nächsten 15 Jahre gesichert, ohne bindende Renovierungspflichten. Das gibt uns die Freiheit zu renovieren, wann immer es uns am besten gefällt, wunderbar!“

Herr M. aus Völklingen

„Ich bin sehr zufrieden mit der Energieberatung! Der individuelle Sanierungsfahrplan wurde schnell erstellt und es wurde auf all meine Wünsche eingegangen. Doppelte Fördersumme (60.000 € statt 30.000 €) und ein zusätzlicher 5 % iSFP-Bonus. Ich kann jedem nur empfehlen vor einer energetischen Sanierung eine Sanierungsfahrplan zu beauftragen.“

Frau B. aus Schwalbach

aufnehmen

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre energetischen Ziele erreichen!

+49 (0) 6831 165 2222
info@luxenergie.de

Zum Felsacker 76
66773 Schwalbach

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Kostenlose Erstberatung

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Nehmen Sie jetzt kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Möglichkeiten und machen einen Schritt in Ihre sorgenfreie Zukunft!

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Vision

Unsere Vision ist es, als führende Energieberatungsfirma zu agieren, die sich auf Photovoltaiklösungen spezialisiert und dabei ausschließlich auf eigene, fachkundige Mitarbeiter setzt. Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden, nahtlosen Service aus einer Hand – ohne den Einsatz von Subunternehmern. Dabei legen wir großen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit, indem wir nur mit renommierten Herstellern zusammenarbeiten, deren Produkte direkt auf unserer Website vorgestellt werden. So garantieren wir Transparenz und höchste Standards bei der Umsetzung nachhaltiger Energielösungen.

Unsere Empfehlung

Wir arbeiten Herstellerunabhängig, empfehlen jedoch aufgrund unserer langjährigen Erfahrung eine bestimmte Kombination von Elementen!

Als zertifizierte Energieberater unterstützen wir Sie dabei, Ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten und dabei von staatlichen Fördermitteln zu profitieren. Mit dem Programm „Sanierung bestehender Gebäude als Einzelmaßnahme“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse von bis zu 70 % für eine Vielzahl von Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten: Dazu gehören die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Einbau moderner Lüftungsanlagen, die Optimierung und Erneuerung von Heizungsanlagen sowie die Integration von Smart-Home-Systemen.

Sanierung bestehender Gebäude als Einzelmaßnahme (BAFA)

  • Schritt 1: Kostenlose Erstberatung In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg zur höchstmöglichen staatlichen Förderung auf.

     

    Schritt 2: Angebote einholen Sie holen sich ein Angebot für die Sanierungsmaßnahme ein, zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, den Einbau moderner Lüftungsanlagen, die Optimierung und Erneuerung von Heizungsanlagen sowie die Integration von Smart-Home-Systemen.

     

    Schritt 3: Planung & Antragstellung Wir erstellen die erforderlichen Berechnungen und Nachweise für Ihren Antrag. Anschließend stellen wir für Sie den Antrag auf Förderung einer Einzelmaßnahme sowie auf Förderung unserer Baubegleitung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA). Den gesamten Antragsprozess verwalten wir und beantworten sämtliche Rückfragen des BAfA oder der Fachunternehmer. Zusätzlich werten wir die Angebote der Handwerker aus und prüfen, ob die Vorgaben des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) eingehalten werden.

     

    Schritt 4: Umsetzung Bei der Umsetzung bewilligter Sanierungsmaßnahmen ist in den meisten Fällen eine Baubegleitung durch einen zertifizierten Gebäudeenergieberater gesetzlich vorgeschrieben. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Wir überwachen die energetischen Maßnahmen und erstellen bei Bedarf zusätzlich die erforderlichen Nachweise.

  • Die Förderung der energetischen Einzelmaßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) hängt von verschiedenen Faktoren ab und beträgt zwischen 20 und 70 %. Unsere Honorarkosten für die Baubegleitung der Maßnahme werden von der BAfA mit 50 % bezuschusst.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Förderkredite ab 1,96 % effektivem Jahreszins für die Sanierung bestehender Gebäude, sofern die Maßnahmen zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Zudem erhalten Sie je nach Effizienzhaus-Stufe einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 %. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie ein Energieeffizienz-Experte wie wir die gesamte Maßnahme begleitet. Die Baubegleitung wird durch die KFW mit 50 % bezuschusst.

Sanierung bestehender Gebäude zu einem Effizienzhaus (KfW)

  • Schritt 1: Kostenlose Erstberatung In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg zur höchstmöglichen staatlichen Förderung auf.

     

    Schritt 2: Planung Wir planen und berechnen für Sie die energetischen Maßnahmen, welche erforderlich sind, um die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Schritt 2: Angebote einholen Sie holen sich Angebote für die Sanierungsmaßnahme ein.

     

    Schritt 3: Antragstellung Wir führen die notwendigen Berechnungen und Nachweise für Ihren Antrag durch. Anschließend erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA) für Sie, die unerlässlich für die Beantragung des KFW-Förderkredits ist. Zudem beantworten wir technische Rückfragen der KFW oder der Fachunternehmen. Darüber hinaus prüfen wir die Angebote der Handwerker und stellen sicher, dass die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden.

     

    Schritt 4: Umsetzung Bei der Umsetzung bewilligter Sanierungsmaßnahmen ist eine Baubegleitung durch einen zertifizierten Gebäudeenergieberater gesetzlich vorgeschrieben. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Wir überwachen die energetischen Maßnahmen und erstellen bei Bedarf zusätzlich die erforderlichen Nachweise. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstellen wir einen Energieausweis sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) fördert die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit einem Förderkredit von bis zu 150.000 € zu zinsvergünstigten Konditionen und einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 %, abhängig von der erreichten EffizienzhausStufe. Die KFW übernimmt zudem 50 % unserer Honorarkosten für die Baubegleitung der Maßnahme.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden mit einem Förderkredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit zu zinsvergünstigten Konditionen. Voraussetzung dafür ist, dass die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht wird und das Gebäude im Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass es die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Die Honorarkosten für unsere Baubegleitung können in den Förderkredit einbezogen werden.

Neubau eines Effizienzhauses (KfW)

  • Schritt 1: Kostenlose Erstberatung In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg zur höchstmöglichen staatlichen Förderung auf.

     

    Schritt 2: Planung Wir planen und berechnen für Sie die energetischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die gewünschte Effizienzhaus-Stufe sowie die entsprechenden Anforderungen zu erreichen.

     

    Schritt 3: Antragstellung Wir erstellen für Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die für die Beantragung des KFWFörderkredits erforderlich ist. Zusätzlich beantworten wir technische Rückfragen der KFW oder der Fachunternehmen. Darüber hinaus prüfen wir die von Ihnen eingeholten Angebote der Handwerker und stellen sicher, dass die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden.

     

    Schritt 4: Umsetzung Für die Umsetzung eines von der KFW geförderten klimafreundlichen Neubaus ist eine Baubegleitung durch einen zertifizierten Gebäudeenergieberater gesetzlich vorgeschrieben. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Wir überwachen die Umsetzung der Maßnahmen und erstellen bei Bedarf die erforderlichen Nachweise. Nach Abschluss der Baumaßnahme stellen wir einen Energieausweis sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) fördert den klimafreundlichen Neubau derzeit mit einem zinsvergünstigten Förderkredit von maximal 150.000 € pro Wohneinheit. Die Honorarkosten für unsere Baubegleitung können in den Förderkredit einbezogen werden, erhöhen diesen jedoch nicht.

     

Seit dem 1. Januar 2009 sind Energieausweise in Deutschland für alle Gebäude verpflichtend. Beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Energieausweis vorzulegen. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. – Wir bieten Ihnen die Erstellung beider Varianten an.

Bedarfsausweis

  • Basis der Berechnung: Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der technischen Eigenschaften des Gebäudes erstellt. Er bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten.

     

    Erhebungsmethode: Es werden verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und die Dämmung analysiert. Ein Ingenieur oder ein Energieberater nimmt die Berechnungen vor und erstellt den Ausweis.

     

    Aussagekraft: Der Bedarfsausweis liefert eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes, da er sich auf bauliche und technische Merkmale stützt und nicht auf das Verhalten der Bewohner.

     

    Voraussetzungen: Ein Bedarfsausweis muss erstellt werden, wenn es sich um ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten handelt, das vor dem 1. November 1977 errichtet wurde, wenn es sich um einen Neubau handelt, wenn keine ausreichenden Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen oder das Gebäude wesentlich umgebaut oder modernisiert wurde, oder wenn das Gebäude nicht durchgängig genutzt und beheizt wurde.

Verbrauchsausweis

  • Basis der Berechnung: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes in den letzten drei Jahren. Er gibt an, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde.

     

    Erhebungsmethode: Hierbei werden die Abrechnungen der Energiekosten (z.B. Heizkostenabrechnungen) herangezogen.

     

    Aussagekraft: Da der Energieverbrauch stark von den Gewohnheiten der Bewohner abhängt, kann der Verbrauchsausweis nicht immer eine objektive Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes machen. Zum Beispiel kann ein sparsames Nutzerverhalten zu einem niedrigen Energieverbrauch führen, auch wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist.

     

    Voraussetzungen: Ein Verbrauchsausweis darf erstellt werden, wenn es sich um ein Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten handelt oder das Gebäude nach dem 1. November 1977 errichtet wurde, wenn Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre vorliegen und wenn das Gebäude in den letzten drei Jahren durchgängig beheizt und genutzt wurde. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

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